WKT-Forschungsförderung
Ausschreibung 2026 - Einreichungen bis zum 15. Mai 2026
Richtlinien für die WKT-Forschungsförderung (Stand: 24.04.2026)
Das Department “Wissen – Kultur – Transformation” schreibt 2026 Mittel in Höhe von ca. 35.000 Euro für interdisziplinäre Forschungsvorhaben aus. Mit der WKT-Forschungsförderung sollen die fächerübergreifende Forschung sowie die Vernetzung des akademischen Mittelbaus gefördert werden. Bis zum 15. Mai 2026 können sich aktive WKT-Mitglieder mit ihren interdisziplinären Forschungsvorhaben für die WKT-Forschungsförderung bewerben.
Vorrangig gefördert werden interdisziplinäre Projekte zur Generierung von Drittmitteln in den aktuellen WKT-Forschungsschwerpunkten Digitale Hermeneutik, Gesellschaften in Küstenräumen sowie Rituale und Identitäten, Anträge zur Förderung nationaler und internationaler Kooperationen sowie Forschungsvorhaben von WKT-Mitgliedern des akademischen Mittelbaus. Nicht gefördert werden Sachkosten, Publikationen sowie Outgoing-Kosten. Hierfür wird auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten der Universitätsbibliothek, z. B. den Open-Access-Publikationsfonds, beziehungsweise der jeweiligen Heimatinstitutionen verwiesen. Bei geplanten interdisziplinären Veranstaltungen in Rostock ist die beantragte Übernahme von Reisekosten für externe Gäste gesondert zu begründen.
Jedes Mitglied kann pro Förderperiode einen Antrag einreichen, entweder als Einzel- oder Gemeinschaftsantrag.
Der Antrag sollte maximal drei A4-Seiten umfassen und auf folgende Punkte eingehen:
- Beschreibung des interdisziplinären Vorhabens
- beteiligte Projektpartner:innen bzw. Institutionen
- Drittmittelgenerierung (geplant/bewilligt)
- Zeitplan
- Kostenkalkulation
Der Vorstand des Departments entscheidet zeitnah über vollständig eingereichte Förderanträge auf Grundlage von Kurzgutachten; diese werden durch fachkompetente WKT-Mitglieder erstellt. Über die Entscheidung des Vorstandes werden die AntragstellerInnen zeitnah informiert.
Bitte senden Sie Ihre Anträge bis zum 15. Mai 2026 per E-Mail an wktuni-rostockde. Bei Rückfragen zur Ausschreibung oder Antragstellung können Sie sich gerne an den wissenschaftlichen Koordinator des Departments wenden.
Mit der Förderzusage durch das Department „Wissen – Kultur –Transformation“ gelten folgende Pflichten für Fördergeldempfänger:innen:
- die Nennung des Departments "Wissen – Kultur – Transformation" der Interdisziplinären Fakultät an der Universität Rostock als forschungsfördernde Institution bei allen Veröffentlichungen (z.B. Publikationen, Flyern, Homepage-Texten),
- die Informationspflicht über geplante Veranstaltungen, Meetings etc. im Rahmen des geförderten Vorschungsvorhabens – wenn möglich bitte zwei Wochen vor Termin – zur Veröffentlichung auf der WKT-Homepage. Die entsprechenden Kurztexte, Fotos, Grafiken, Links etc. senden Sie bitte bitte per E-Mail an wktuni-rostockde.
- die Berichts- bzw. Nachweispflicht über die Verwendung der bewilligten Fördermittel. Der Verwendungsnachweis ist zu unterschreiben und spätestens sechs Monate nach Mittelabruf bzw. Projektende dem Department unaufgefordert unter wktuni-rostockde vorzulegen. Bei Nichtvorlage wird der/die Fördergeldempfänger/in für die nächste Förderperiode gesperrt.
Bitte beachten Sie außerdem: Bewilligte WKT-Fördergelder müssen innerhalb des Bewilligungsjahres abgerechnet werden. Ist absehbar, dass die Gelder erst nach dem 31. Oktober abgerufen werden, ist dies frühzeitig mit der WKT-Koordination bzw. dem INF-Dekanat abzustimmen.
Ein Übertrag der Fördermittel ins Folgejahr ist nicht möglich.
Wir freuen uns über Ihre Anträge!
