WKT Veranstaltungsarchiv

Bewerbungen für WKT-Forschungsförderung bis 15. Dezember

Aktualisierte Richtlinien für die WKT-Forschungsförderung (Stand: 25.11.2024)

Zur Stärkung der interdisziplinären Forschung an der Universität Rostock fördert das Department „Wissen – Kultur – Transformation“ entsprechende Aktivitäten seiner Mitglieder. Unterstützt werden fächerübergreifende 

  • Forschungsprojekte, 
  • Arbeitsgruppen, 
  • Tagungen. 

Vorrangig gefördert werden Projekte der WKT-Forschungsschwerpunkte (aktuell: Digitale Hermeneutik, Gesellschaften in Küstenräumen, Rituale und Identitäten) sowie Forschungsvorhaben von WKT-Kolleg:innen des akademischen Mittelbaus, insbesondere interdisziplinäre Forschungen zur Generierung von Drittmitteln bzw. zur Förderung nationaler wie internationaler Kooperationen.

Nicht gefördert werden Sachkosten, Publikationen sowie Outgoing-Kosten. Hier wird auf entsprechende Förderoptionen durch die Universitätsbibliothek (z.B. den Open-Access-Publikationsfonds) bzw. Heimatinstitutionen verwiesen.

Bei geplanten interdisziplinären Veranstaltungen in Rostock ist die beantragte Übernahme von Reisekosten für externe Gäste gesondert zu begründen.

Bei Interesse ist ein formloser Antrag auf WKT-Forschungsförderung jeweils bis zum 15. Dezember für Forschungsvorhaben des Folgejahres  beim WKT per E-Mail einzureichen.

Jedes WKT-Mitglied kann pro Förderjahr nur einen Antrag einreichen (als Einzel- oder Gemeinschaftsantrag).

Der Antrag sollte maximal drei A4-Seiten zu folgende Punkten umfassen:

  • Beschreibung des interdisziplinären Vorhabens,
  • beteiligte Projektpartner*innen bzw. Institutionen,
  • Drittmittelgenerierung (geplant/ bewilligt),
  • Zeitplan,
  • Kostenkalkulation.

Der Vorstand des Departments entscheidet über vollständig eingereichte Förderanträge in der Regel jeweils bis Anfang Januar  auf Grundlage von Kurzgutachten; diese werden durch fachkompetente WKT-Mitglieder erstellt.
Über die Entscheidung des Vorstandes werden die AntragstellerInnen zeitnah informiert.

Mit der Förderzusage durch das Department „Wissen – Kultur –Transformation“ gelten folgende Pflichten für Fördergeldempfänger:innen:


  • die Nennung des Departments "Wissen – Kultur – Transformation" der Interdisziplinären Fakultät an der Universität Rostock als forschungsfördernde Institution bei allen Veröffentlichungen (z.B. Publikationen, Flyern, Homepage-Texten),
  • die Informationspflicht über geplante Veranstaltungen, Meetings etc. im Rahmen des geförderten Vorschungsvorhabens – wenn möglich bitte zwei Wochen vor Termin – zur Veröffentlichung auf der WKT-Homepage. Die entsprechenden Kurztexte, Fotos, Grafiken, Links etc. senden Sie bitte bitte per E-Mail an wkt@uni-rostock.de.
  • die Berichts- bzw. Nachweispflicht über die Verwendung der bewilligten Fördermittel. Der Verwendungsnachweis ist zu unterschreiben und spätestens sechs Monate nach Mittelabruf bzw. Projektende dem Department unaufgefordert unter wkt@uni-rostock.de vorzulegen. Bei Nichtvorlage wird der/die Fördergeldempfänger/in für die nächste Förderperiode gesperrt.

Bitte beachten Sie außerdem:
Bewilligte WKT-Fördergelder müssen innerhalb des Bewilligungsjahres abgerechnet werden. Ist absehbar, dass die Gelder erst nach dem 31. Oktober abgerufen werden, ist dies frühzeitig mit der WKT-Koordination bzw. dem INF-Dekanat abzustimmen.
Ein Übertrag der Fördermittel ins Folgejahr ist i.d.R. nicht möglich.