Aktualisierte Richtlinien für die WKT-Forschungsförderung (Stand: 25.11.2024)
Zur Stärkung der interdisziplinären Forschung an der Universität Rostock fördert das Department „Wissen – Kultur – Transformation“ entsprechende Aktivitäten seiner Mitglieder. Unterstützt werden fächerübergreifende
- Forschungsprojekte,
- Arbeitsgruppen,
- Tagungen.
Vorrangig gefördert werden Projekte der WKT-Forschungsschwerpunkte (aktuell: Digitale Hermeneutik, Gesellschaften in Küstenräumen, Rituale und Identitäten) sowie Forschungsvorhaben von WKT-Kolleg:innen des akademischen Mittelbaus, insbesondere interdisziplinäre Forschungen zur Generierung von Drittmitteln bzw. zur Förderung nationaler wie internationaler Kooperationen.
Nicht gefördert werden Sachkosten, Publikationen sowie Outgoing-Kosten. Hier wird auf entsprechende Förderoptionen durch die Universitätsbibliothek (z.B. den Open-Access-Publikationsfonds) bzw. Heimatinstitutionen verwiesen.
Bei geplanten interdisziplinären Veranstaltungen in Rostock ist die beantragte Übernahme von Reisekosten für externe Gäste gesondert zu begründen.
Bei Interesse ist ein formloser Antrag auf WKT-Forschungsförderung jeweils bis zum 15. Dezember für Forschungsvorhaben des Folgejahres beim WKT per E-Mail einzureichen.
Jedes WKT-Mitglied kann pro Förderjahr nur einen Antrag einreichen (als Einzel- oder Gemeinschaftsantrag).
Der Antrag sollte maximal drei A4-Seiten zu folgende Punkten umfassen:
- Beschreibung des interdisziplinären Vorhabens,
- beteiligte Projektpartner*innen bzw. Institutionen,
- Drittmittelgenerierung (geplant/ bewilligt),
- Zeitplan,
- Kostenkalkulation.
Der Vorstand des Departments entscheidet über vollständig eingereichte Förderanträge in der Regel jeweils bis Anfang Januar auf Grundlage von Kurzgutachten; diese werden durch fachkompetente WKT-Mitglieder erstellt.
Über die Entscheidung des Vorstandes werden die AntragstellerInnen zeitnah informiert.
Mit der Förderzusage durch das Department „Wissen – Kultur –Transformation“ gelten folgende Pflichten für Fördergeldempfänger:innen:
- die Nennung des Departments "Wissen – Kultur – Transformation" der Interdisziplinären Fakultät an der Universität Rostock als forschungsfördernde Institution bei allen Veröffentlichungen (z.B. Publikationen, Flyern, Homepage-Texten),
- die Informationspflicht über geplante Veranstaltungen, Meetings etc. im Rahmen des geförderten Vorschungsvorhabens – wenn möglich bitte zwei Wochen vor Termin – zur Veröffentlichung auf der WKT-Homepage. Die entsprechenden Kurztexte, Fotos, Grafiken, Links etc. senden Sie bitte bitte per E-Mail an wkt@uni-rostock.de.
- die Berichts- bzw. Nachweispflicht über die Verwendung der bewilligten Fördermittel. Der Verwendungsnachweis ist zu unterschreiben und spätestens sechs Monate nach Mittelabruf bzw. Projektende dem Department unaufgefordert unter wkt@uni-rostock.de vorzulegen. Bei Nichtvorlage wird der/die Fördergeldempfänger/in für die nächste Förderperiode gesperrt.
Bitte beachten Sie außerdem:
Bewilligte WKT-Fördergelder müssen innerhalb des Bewilligungsjahres abgerechnet werden. Ist absehbar, dass die Gelder erst nach dem 31. Oktober abgerufen werden, ist dies frühzeitig mit der WKT-Koordination bzw. dem INF-Dekanat abzustimmen.
Ein Übertrag der Fördermittel ins Folgejahr ist i.d.R. nicht möglich.