Forschungsförderung für Projekte der Digitalen Hermeneutik
Förderprogramme und -angebote der Universität Rostock sowie externer Institutionen
2024
WKT-Forschungsförderung - Extraausschüttung 2023/2024
Das Department "Wissen – Kultur – Transformation" freut sich, zusätzlich 40.000 Euro in die interdisziplinäre Forschungsförderung investieren zu können. Diese Extramittel werden vom Rektorat der Universität Rostock einmalig bereit gestellt und müssen bis zum Jahresende 2024 verausgabt werden.
Mit o.g. Extramitteln möchte das Department WKT die fächerübergreifende Forschung insbesondere von Wissenschaftler:innen des akademischen Mittelbaus fördern: ihre nationale wie internationale Vernetzung und/oder interdisziplinäre Forschungskooperationen im Rahmen von
- Forschungsaufenthalten von Gastwissenschaftler:innen des akademischen Mittelbaus (auf Einladung eines WKT-Mitglieds) mit einer Aufenthaltsdauer an der Universität Rostock von ca. drei Wochen (bei sehr kurzen Aufenthalten ist die Nachhaltigkeit des Vorhabens nachzuweisen)
- Forschungsaufenthalten von Rostocker Wissenschaftler:innen des akademischen Mittelbaus an in- oder ausländische Institutionen, z.B. zu Recherche- oder Arbeitszwecken innerhalb eines interdisziplinären Forschungsvorhabens eines WKT-Mitglieds für die Dauer von ca. drei Wochen (bei sehr kurzen Aufenthalten ist die Nachhaltigkeit des Vorhabens nachzuweisen).
Zur weiteren Profilierung des WKT-Forschungsschwerpunktes "Digitale Hermeneutik" können außerdem Schulungen sowie Sachleistungen zur computergestützten Datenauswertung wie der Erwerb von Hard- und Software im Kontext interdisziplinärer Forschungsprojekte gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Mitglieder des Departments "Wissen – Kultur – Transfornation".
Für die Extramittel der WKT-Forschungsförderung ist eine Bewerbung ab sofort und laufend möglich. Ihr Antrag sollte maximal drei A4-Seiten zu folgende Punkten umfassen:
- Beschreibung des interdisziplinären Vorhabens,
- beteiligte Projektpartner*innen bzw. Institutionen,
- Drittmittelgenerierung (geplant/ bewilligt),
- Zeitplan,
- Kostenkalkulation.
Die mögliche Förderhöhe ist nicht begrenzt.
Über die Anträge entscheidet der WKT-Vorstand zeitnah nach Antragseingang via E-Mail und anhand folgender Kriterien:
- Interdisziplinarität des Forschungsvorhabens,
- Drittmittelgenerierung (angestrebt/ bewilligt)
- Vernetzung national/ international (als Vorstufe für Drittmittelgenerierung),
- Outcome (Workshop, Vorträge, Lehrveranstaltung, Publikation),
- Bewerber:innen mit Care-Aufgaben.
Die bewilligten WKT-Fördergelder müssen bis Jahresende 2024 abgerufen werden. Sie sind nicht in das Jahr 2025 übertragbar.
Über Mittel, die voraussichtlich nicht verausgabt werden, muss das Department schriftlich bis spätestens 1.7.2024 informiert werden, so dass die Restmittel neu ausgeschrieben werden können.
Die Fördermittel sind von den Heimatinstitutionen der Fördergeldempfänger:innen zu verauslagen und durch die Fördergeldempfänger:innen eigenständig und im Sinne des Förderzwecks zu verwalten. Die Abrechnung der Auslagen erfolgt per einmaliger Schlussrechnung an das Dekanat der Interdisziplinären Fakultät. Mit der Schlussrechnung ist auch ein unterschriebener Verwendungsnachweis vorzulegen.
Erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen werden die verauslagten Gelder rückerstattet.
WKT-Forschungsförderung für Projekte der Digitalen Hermeneutik, Frist: 15.01.2023
Zur Stärkung der interdisziplinären Forschung an der Universität Rostock fördert das Department „Wissen - Kultur - Transformation“ entsprechende Aktivitäten seiner Mitglieder. Unterstützt werden fächerübergreifende
- Projekte,
- Arbeitsgruppen,
- Tagungen.
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Reisekosten.
Bei Interesse ist ein formloser Antrag auf WKT-Forschungsförderung jeweils bis zum 15. Januar jeden Jahres per E-Mail an das WKT einzureichen.
Ausführliche Informationen: https://www.inf.uni-rostock.de/wkt/forschung/forschungsfoerderung/
Förderfonds "Carpe digitale", Förderrunde 2022 (TBC) Termin: noch offen
Das Projekt "Digitale Lehre an der Universität Rostock" schreibt erneut den Förderfonds "Carpe digitale" aus. Die Ausschreibung unterstützt Maßnahmen zur gemeinsamen, instituts- und fakultätsübergreifenden Verbesserung und Weiterentwicklung der digitalen Lehre an der Universität Rostock. Dafür werden Lehrende der Universität Rostock gesucht, die sich in Tandems oder Gruppen den spezifischen Herausforderungen des digitalen Lehrens stellen möchten.
Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der Universität Rostock. Gefördert werden Tandem- oder Gruppenanträge.
Förderbedingungen
Ein Beirat gibt im Verlauf des Entscheidungsprozesses Empfehlungen zur Auswahl passender Projektvorhaben ab, die endgültige Förderentscheidung liegt beim Projekt Digitale Lehre - vertreten durch Prof. Dr. Retzlaff-Fürst (Projektleitung)
- es handelt sich um ein Tandem- oder Gruppenvorhaben
- die gegenseitige Hospitation in den Lehrveranstaltung der beteiligten Lehrenden ist Teil des Projektvorhabens
- die Evaluation der Lehrveranstaltungen zur Sicherstellung der Passgenauigkeit auf die aktuellen Bedürfnisse der Studierenden ist sichergestellt
- Dauer von mindestens 1 Semester, maximal 1 Jahr
- überzeugendes und realistisches Umsetzungs- und Finanzkonzept
- das geplante Vorhaben eignet sich zur Verstetigung und lässt sich auf andere Lehrveranstaltungen übertragen
Mittelvergabe
- Beschaffung von Software (bzw. Lizenzen) zur Unterstützung des geplanten Lehrveranstaltungskonzeptes
- Geräte: eine reine Beschaffung von Geräten ist nicht förderfähig, diese müssen für die Gestaltung der geplanten Lehrveranstaltungen erforderlich sein und sollten gemeinsam genutzt werden können
- Einstellung von Hilfskräften als Unterstützung der geplanten Projektidee
- Gastreferent*innen für die Lehrveranstaltungen
Die Termine für die Förderrunde 2022 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte die Vorlage (Download).
Ausführlichere Informationen
Vortragsreihe zum DFG-Förderangebot für Nachwuchswissenschaftler*innen, nächster Termin: 21.06.2022 – Heisenberg-Programm (auf Deutsch)
Die DFG informiert regelmäßig auf Veranstaltungen über ihre Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
Neben den DFG-Webseiten der Rubrik „Wissenschaftliche Karriere“ bieten Informationsveranstaltungen, die von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen organisiert und durchgeführt werden, Orientierungshilfen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf frühen Karrierestufen.
Vortragsreihe zum DFG-Förderangebot für wissenschaftliche Karrieren:
- 21.06.2022 – Heisenberg-Programm (auf Deutsch)
- 05.07.2022 – DFG Funding Opportunities for Postdocs (auf Englisch)
Ausführlichere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/wissenschaftliche_karriere/veranstaltungen/index.html
Volkswagen Stiftung: Aufbruch – Neue Forschungsräume für Geistes- und Kulturwissenschaften, Frist: 01.11.2022
Förderangebot
Das Angebot wendet sich an Projektteams von zwei oder drei Forscher:innen, die sich gemeinsam der Exploration neuer und innovativer Forschungsräume widmen möchten. In einem Förderzeitraum von bis zu anderthalb Jahre beträgt die maximale Fördersumme für Teams mit zwei Projektpartner:innen 250.000 Euro. Teams mit drei Projektpartner:innen können maximal 350.000 Euro beantragen.
Das Antrags- und Auswahlverfahren ist schlank, zügig und für die Antragsteller:innen mit wenig Aufwand verbunden. Nach einer stiftungsinternen Vorauswahl erfolgt die Endauswahl durch eine Expert:innenjury. Dabei soll eine anonymisierte Begutachtung bei der Endauswahl sicherstellen, dass allein die Originalität und der explorative Charakter des Forschungsansatzes zählt.
Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Information zur Antragstellung 102 (pdf). Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal eingereicht.
Ausführliche Informationen:
Impuls Forschung: Verbund Norddeutscher Universitäten (VNU), Anträge jederzeit möglich
Der Verbund Norddeutscher Universitäten (VNU) fördert mit dem Format „Impuls Forschung“ die Initiierung, Stärkung und Ausweitung von Forschungskooperationen zwischen seinen Mitgliedsuniversitäten finanziell.
Die ausgeschriebenen Mittel von bis zu 5000 EUR pro Antrag dienen dazu, Ideen auszutauschen, Kooperationen vorzubereiten und gemeinsame Projekte zu beantragen. Hierbei richtet sich das Programm an promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller VNU-Universitäten (Bremen, Greifswald, Groningen, Hamburg, Kiel, Lübeck, Lüneburg, Oldenburg, Rostock).
„Impuls Forschung“ wurde sehr gut angenommen, daher haben die Präsidentinnen/Präsidenten und Rektorinnen/Rektoren auf Ihrer Mitgliederversammlung am 21. Mai 2021 die Verlängerung der Initiative bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Ziel ist es, Verbund-Synergien in der Forschung zu stärken, darüber das VNU-Forschungsprofil zu schärfen und die Forschung im Verbund sichtbarer zu machen.
Gefördert werden beispielsweise Treffen, Workshops oder Symposien, die dem Austausch und der Ausarbeitung verbundweiter Forschungskooperationen dienen, aber auch Open Access-Publikationen. Im Fokus der Initiative stehen dabei Projektanträge an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).
Insgesamt stehen jährlich 50.000 EUR zur Verfügung.
Interessierte, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Einrichtung des Verbundes Norddeutscher Universitäten (VNU) angestellt sind, können ihren Antrag auf Förderung jederzeit elektronisch bei der Geschäftsstelle des Verbundes Norddeutscher Universitäten einreichen.
Weitere Informationen: https://www.uni-nordverbund.de/impuls-forschung/