WKT-Forschungsförderung - Extraausschüttung 2023/2024

Das Department "Wissen – Kultur – Transformation" freut sich, zusätzlich 40.000 Euro  in die interdisziplinäre Forschungsförderung investieren zu können. Diese Extramittel werden vom Rektorat der Universität Rostock einmalig bereit gestellt und müssen bis zum Jahresende 2024 verausgabt werden.

Mit o.g. Extramitteln möchte das Department WKT die  fächerübergreifende Forschung insbesondere von Wissenschaftler:innen des akademischen Mittelbaus fördern: ihre nationale wie internationale Vernetzung und/oder interdisziplinäre Forschungskooperationen im Rahmen von

  • Forschungsaufenthalten von Gastwissenschaftler:innen des akademischen Mittelbaus (auf Einladung eines WKT-Mitglieds) mit einer Aufenthaltsdauer an der Universität Rostock von ca. drei Wochen (bei sehr kurzen Aufenthalten ist die Nachhaltigkeit des Vorhabens nachzuweisen)
  • Forschungsaufenthalten von Rostocker Wissenschaftler:innen des akademischen Mittelbaus an in- oder ausländische Institutionen, z.B. zu Recherche- oder Arbeitszwecken innerhalb eines interdisziplinären Forschungsvorhabens eines WKT-Mitglieds für die Dauer von ca. drei Wochen (bei sehr kurzen Aufenthalten ist die Nachhaltigkeit des Vorhabens nachzuweisen).

Zur weiteren Profilierung des WKT-Forschungsschwerpunktes "Digitale Hermeneutik" können außerdem Schulungen sowie Sachleistungen zur computergestützten Datenauswertung wie der Erwerb von Hard- und Software im Kontext interdisziplinärer Forschungsprojekte gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Mitglieder des Departments "Wissen – Kultur – Transfornation".

Für die Extramittel der WKT-Forschungsförderung ist eine Bewerbung ab sofort und laufend möglich. Ihr Antrag sollte maximal drei A4-Seiten zu folgende Punkten umfassen:

  • Beschreibung des interdisziplinären Vorhabens,
  • beteiligte Projektpartner*innen bzw. Institutionen,
  • Drittmittelgenerierung (geplant/ bewilligt),
  • Zeitplan,
  • Kostenkalkulation.

Die mögliche Förderhöhe ist nicht begrenzt.

Über die Anträge entscheidet der WKT-Vorstand zeitnah nach Antragseingang via E-Mail und anhand folgender Kriterien:

  • Interdisziplinarität des Forschungsvorhabens,
  • Drittmittelgenerierung (angestrebt/ bewilligt)
  • Vernetzung national/ international (als Vorstufe für Drittmittelgenerierung),
  • Outcome (Workshop, Vorträge, Lehrveranstaltung, Publikation),
  • Bewerber:innen mit Care-Aufgaben.

Die bewilligten WKT-Fördergelder müssen bis Jahresende 2024 abgerufen werden. Sie sind nicht in das Jahr 2025 übertragbar.

Über  Mittel, die voraussichtlich nicht verausgabt werden, muss das Department schriftlich bis spätestens 1.7.2024 informiert werden, so dass die Restmittel neu ausgeschrieben werden können.

Die Fördermittel sind von den Heimatinstitutionen der Fördergeldempfänger:innen zu verauslagen und durch die Fördergeldempfänger:innen eigenständig und im Sinne des Förderzwecks zu verwalten. Die Abrechnung der Auslagen erfolgt per einmaliger Schlussrechnung an das Dekanat der Interdisziplinären Fakultät. Mit der Schlussrechnung ist auch ein unterschriebener Verwendungsnachweis vorzulegen.
Erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen werden die verauslagten Gelder rückerstattet.